Probatorik

Wenn Sie sich für die Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie entschieden haben, werden neben den formalen Voraussetzungen (siehe Kostenerstattung) zunächst 4 probatorische Sitzungen stattfinden. Es geht darum, sich weiter kennenzulernen und Informationen für den späteren Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse zu sammeln. Auch wenn keine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse geplant ist, werde ich Ihnen in den ersten Sitzungen Fragen zu Ihrer Lebensgeschichte, Ihrer aktuellen Situation, sowie Ihrer Problematik stellen. Es geht es darum, Ihre Schwierigkeiten durch einen sehr detaillierten diagnostischen Prozess zu verstehen, sie vor Ihrem biographischen Hintergrund einzuordnen und ein Entstehungsmodell (wie ist es zu der Problematik gekommen, was erhält die Problematik aufrecht?) zu entwickeln. Ich unterstütze Sie außerdem dabei, Veränderungswünsche zu formulieren und Therapieziele zu schärfen. Am Ende dieser Probesitzungen wird ein Behandlungsplan erstellt, der gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Antragsformularen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Bei gesetzlich Versicherten ist diesem Antrag bereits der Antrag auf Kostenerstattung vorausgegangen.